Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen der Spectral-Werbung
(Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

Mit der Auftragsannahme akzeptiert der Lieferant diese Einkaufsbedingungen, auch für die folgende Zusammenarbeit, sofern nichts anderes vereinbart wird.
 
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
 
Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nur anerkannt, wenn wir diesen schriftlich zugestimmt haben. Weder die Annahme noch die Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen stellt eine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen dar.
 
Auftragsbestätigungen des Lieferanten, die von unseren Bestellungen abweichen, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung wirksam. In solchen Fällen kommt ein Vertrag erst durch unsere schriftliche Zustimmung zustande.
 
Bestellungen, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Als Schriftform gilt auch die elektronische Übermittlung (z. B. per E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
Kostenvoranschläge sind verbindlich und unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
 
2. Druckdaten und Veredelung
 
Unveränderbarkeit von Druckdaten: Das Druckmotiv (Logos, Schriftarten, Gestaltung, Farbangaben) darf keinesfalls verändert werden. Die Veredelung muss exakt nach unseren Vorgaben erfolgen. Abweichungen oder Eingriffe gelten als Vertragsverletzung und führen zum Erlöschen des Vertrags. Dies gilt auch, wenn ein vom Lieferanten geänderter Korrekturabzug versehentlich von uns freigegeben wurde.
 
Technische Umsetzbarkeit: Sollte eine Umsetzung aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist der Lieferant verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren. Änderungen dürfen ausschließlich durch uns vorgenommen werden. Vorschläge des Lieferanten sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen, und selbst geringfügige Abweichungen müssen klar angezeigt werden.
 
3. Lieferung
 
Neutraler Versand: Alle Lieferungen an unsere Kunden müssen vollständig neutral mit unserem Absender erfolgen (Lieferschein, Versandetikett, Verpackung und sonstige Dokumente).
 
Termine und Fristen: Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Maßgeblich ist der rechtzeitige Wareneingang. Abweichungen und Teillieferungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
 
Mängelrüge: Da Bestellungen häufig für langfristig geplante Werbeaktionen verwendet werden und die Ware erst zum entsprechenden Termin vom Kunden ausgepackt und gesichtet wird, verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.
 
4. Rechnungsstellung
 
Rechnungen sind ausschließlich per E-Mail an buchhaltung@spectral-werbung.de zu senden. Eine Beilage der Rechnung zur Warensendung ist absolut unzulässig.
 
5. Zahlung
 
Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart: Innerhalb von 20 Tagen: abzüglich 3 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen: netto, jeweils ab Rechnungseingang und Warenerhalt. Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung.
 
6. Produkthaftung
 
Der Lieferant stellt uns von Produkthaftungsansprüchen frei, soweit der Schaden durch einen Mangel seiner gelieferten Produkte verursacht wurde. Dies gilt auch bei unbeabsichtigten Patent- oder Urheberrechtsverletzungen.
 
Der Lieferant übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Rechtsverfolgung, die in diesem Zusammenhang entstehen.
 
7. Geheimhaltung und Eigentumsrechte
 
Vertrauliche Informationen: Alle von uns bereitgestellten geschäftlichen, technischen oder grafischen Informationen sind streng vertraulich und dürfen nur zur Vertragserfüllung verwendet werden. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
 
Eigentumsvorbehalt: Informationen, Unterlagen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch anderweitig genutzt werden. Auf Anforderung sind sie zurückzugeben oder zu vernichten.
 
Nutzungsbeschränkung: Produkte, die auf Basis unserer Unterlagen oder Werkzeuge gefertigt wurden, dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte geliefert werden.
 
8. Compliance und Nachhaltigkeit
 
Der Lieferant verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsrecht, Umweltschutz und Arbeitssicherheit, einzuhalten. Die Grundsätze der UN Global Compact Initiative (z. B. Schutz der Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsprävention) sind zu beachten.
 
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Gesetzesverstoß behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen.
 
9. Erfüllungsort
 
Erfüllungsort ist der vertraglich vereinbarte Liefer- oder Leistungsort.
 
10. Allgemeine Bestimmungen
 
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen.
 
Gerichtsstand und Rechtswahl: Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Limburg an der Lahn. Wir behalten uns das Recht vor, den Lieferanten an dessen Sitz, seiner Niederlassung oder am Erfüllungsort zu verklagen.

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